Grabsteinbewilligung

Die Bildhauer sind verpflichtet, für die Aufstellung eines Grabmales bei der Gemeinde eine Bewilligung einzuholen (§ 41 Bestattungs- und Friedhofreglement).

Vor Beginn der Ausführung ist der Gemeindekanzlei ein Gesuch in zweifacher Ausführung einzureichen. Es muss eine Zeichnung des Grabmals im Massstab 1:10 mit Grundriss, Vorder- und Seitenansicht enthalten, wobei das Schriftbild mit vollem Text und allfällige bildhauerische Arbeiten genau einzutragen sind. Die Hauptabmessungen sind mit Zahlen anzugeben.
Der Gemeinderat kann Grabmäler, die den Vorschriften des Bestattungs- und Friedhofreglementes nicht entsprechen, zurückweisen und gegebenenfalls auf Kosten der Angehörigen entfernen lassen.