Wirtetätigkeit
- die Aufnahme dauernder Wirtetätigkeit
- eine personelle Änderung in der Betriebsführung
- den Ausschank oder Verkauf von Spirituosen bei Wirtetätigkeit
- den Verkauf von Spirituosen im Verkaufsgeschäft/Kleinhandel
Einzelanlass
Die Durchführung eines Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass der Gemeindekanzlei zu melden. Dies betrifft öffentliche Fest- und Vereinsanlässe sowie öffentliche Anlässe von Institutionen, Organisationen und ähnliches gemäss §§ 4 und 6 Abs. 2 der Verordnung über das Gastgewerbe vom 25. März 1998.
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindekanzlei | 062 745 14 10 | gemeindekanzlei@brittnau.ch |