Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten
Beglaubigung von Unterschriften
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Ein persönliches Erscheinen ist somit notwendig. Es muss ein amtlicher Ausweis (z.B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis) vorgelegt werden.
Beglaubigung von Dokumenten
Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Originaldokument ebenfalls vorliegt.
Preis
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 745 14 10 | gemeindekanzlei@brittnau.ch |