Grünabfuhr
Zur Kompostierung geeignete Rüst- und Gartenabfälle sind, soweit sie nicht am Ort ihres Entstehens kompostiert werden können, der Grünabfuhr mitzugeben.
Die kompostierbaren Abfälle sind ausschliesslich in 140 Liter/240 Liter/800-Liter-Rollcontainer bereitzustellen. Andere Gebinde/Gefässe sind nicht gestattet.
Kompostierbare Grünabfälle können auch selbst während den Öffnungszeiten auf die gemeindeeigene Kompostieranlage gebracht werden.
Schnittgut von Sträuchern kann in geschnürten Bündeln (kein Draht), max. 1,5 m lang und 25 kg schwer, bereitgestellt werden.
Die Abfuhrdaten sind auf dem Abfallkalender ersichtlich.