Bauabfälle
Kleinmengen von brennbaren Bauabfällen sind der Kehrichtabfuhr mitzugeben.
Grössere Mengen von Bauabfällen sind nach Massgabe der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung zu behandeln. Die Kosten dafür gehen zu Lasten des Bauherrn bzw. des Betriebes.
Sammelstellen
Standort |
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