Elektrische und elektronische Geräte (inkl. Entladungs- und Energiesparlampen sowie ganze Leuchten) müssen dem Handel (Verkaufsstelle) oder einer Entsorgungsunternehmung zurückgeben werden. Zulässig ist auch die Rückgabe an eine öffentliche Sammlung oder Sammelstelle für entsprechende Geräte (gemäss Art. 3 VREG).
Verkaufsstellen müssen Geräte der Art, die sie im Sortiment führen, von den Endverbrauchern kostenlos zurücknehmen (gemäss Art. 4 VREG).