Ortsbürgergemeinde
Bis zum Umbruch von 1798 war die Gemeinde genossenschaftlich organisiert. Alle Bürger hatten Nutzungsrechte an Allmend und Wald, wofür sie gemeinsam Abgaben an die Herrschaft entrichten mussten. Regelmässige Gemeindesteuern wurden erst im 19. Jahrhundert eingeführt, dafür waren die Bewohner zum Gemeindewerk (unbezahlte öffentliche Arbeit) verpflichtet. Da die Bürgergemeinde auch für den Unterhalt der Armen verantwortlich war, hatte sie kein grosses Interesse an der Aufnahme neuer Mitglieder, denn sie konnten eine Mehrbelastung der Armenkasse bedeuten. Für den Erwerb des Bürgerrechtes und damit auch der Nutzungsrechte wurden hohe Einkaufssummen verlangt. Nach der Kantonsgründung kaufte sich die Ortsbürgergemeinde mit hohen Beträgen von den früheren Abgaben an die Herrschaft, deren Nachfolge der Staat angetreten hatte, frei. Das frühere Allmendland wurde 1815 zur Nutzung an die Bürger verteilt. Das hatte Sinn, solange fast die ganze Bevölkerung Selbstversorger war. Ab Mitte des 20. Jahrhunderts nahm deren Zahl rasch ab. Durch die Änderung der Staatsverfassung im Jahr 1980 entfielen die früheren Naturalgaben in Land und Holz an die Bürger. Die Ortsbürgergemeinde blieb jedoch Eigentümer von rund 80 Hektaren landwirtschaftlichen Grundstücken. Die frühere Stückelung von 160 Parzellen würde durch die Güterarrondierung von 1990 auf 60 reduziert.