Abstimmungen und Wahlen

Urnen Öffnungszeiten Urne beim Gemeindehaus: Sonntag von 08.30 - 09.30 Uhr
Urne beim Schulhaus Mättenwil:  Sonntag von 09.00 - 09.30 Uhr
 
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch
 
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden.
 
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post senden oder im vom Gemeinderat bezeichneten Briefkasten einwerfen. Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen spätestens bis zum Ende der Urnenöffnungszeit am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist