Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind im Kanton Aargau gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz RMG (SAR 122.200) verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern der Einwohnerkontrolle zu melden.
Diese Meldungen können per E-Mail, Post oder online erfolgen.
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