Adressauskunft
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des § 15 des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden. Die Abteilung Einwohnerkontrolle ist für die Erhebung von Daten und zum Schutz vor missbräuchlicher Verwendung verantwortlich.
Für eine Auskunft benötigen wir:
- schriftliche Anfrage
- Interessensnachweis
- adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert
Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.
Preis
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 062 745 14 14 | einwohnerkontrolle@brittnau.ch |