Adressauskunft

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des § 15 des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden. Die Abteilung Einwohnerkontrolle ist für die Erhebung von Daten und zum Schutz vor missbräuchlicher Verwendung verantwortlich.

Für eine Auskunft benötigen wir:

  • schriftliche Anfrage
  • Interessensnachweis
  • adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert

Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.

Preis

20.00