Kehrichtabfuhr
Bereitstellung
- Die Abfälle sind fest verschnürt in den offiziell zugelassenen Gebührensäcken der Gemeinde bereitzustellen.
- Die Kehrichtsäcke können in Containern bereitgestellt werden.
- Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriebetriebe mit grösserem Abfallmengen können die Abfälle in Containern von 800-Liter Inhalt, versehen mit einer Gebührenmarke, bereitstellen.
- Presswürfel sind nicht zugelassen.
Der Kehrichtabfuhr sind folgende brennbaren Abfälle zu übergeben:
- Kehricht inkl. Kleinsperrgut
- dem Kehricht entsprechende Abfälle aus Betriebe.
Von der Kehrichtabfuhr ausgeschlossen sind:
- Abfälle, für welche Separatabfuhren oder Sammelstellen bestehen;
- ausgediente Gegenstände und Geräte, welche dem Handel zurückgegeben werden müssen
- Sonderabfälle aus Haushaltungen
- Abfälle aus Betrieben, soweit sie nicht dem Kehricht gleichgestellt sind
- explosive und andere gefährliche Abfälle, welche das Abfuhrpersonal gefährden und in den Behandlungsanlagen Schäden oder weitergehende Umweltbelastungen bewirken könnten
- Sonderabfälle und kontrollpflichtige Abfälle.
Die offiziellen Kehrichtsäcke und Klebemarken der Gemeinde Brittnau sind bei folgenden Verkaufsstellen erhältlich:
- Bäckerei-Konditorei Waber AG, Strählgasse 6
- Coop Supermarkt, Dorfstrasse 24
- Finanzverwaltung, Gemeindehaus
- Volg Zofingen, Luzernstrasse 58 (ohne Gebührenmarken)