Kehrichtabfuhr

Bereitstellung

  • Die Abfälle sind fest verschnürt in den offiziell zugelassenen Gebührensäcken der Gemeinde bereitzustellen.
  • Die Kehrichtsäcke können in Containern bereitgestellt werden.
  • Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriebetriebe mit grösserem Abfallmengen können die Abfälle in Containern von 800-Liter Inhalt, versehen mit einer Gebührenmarke, bereitstellen.
  • Presswürfel sind nicht zugelassen.

 


Der Kehrichtabfuhr sind folgende brennbaren Abfälle zu übergeben:

 

  • Kehricht inkl. Kleinsperrgut
  • dem Kehricht entsprechende Abfälle aus Betriebe.


Von der Kehrichtabfuhr ausgeschlossen sind:

  • Abfälle, für welche Separatabfuhren oder Sammelstellen bestehen;
  • ausgediente Gegenstände und Geräte, welche dem Handel zurückgegeben werden müssen
  • Sonderabfälle aus Haushaltungen
  • Abfälle aus Betrieben, soweit sie nicht dem Kehricht gleichgestellt sind
  • explosive und andere gefährliche Abfälle, welche das Abfuhrpersonal gefährden und in den Behandlungsanlagen Schäden oder weitergehende Umweltbelastungen bewirken könnten
  • Sonderabfälle und kontrollpflichtige Abfälle.

 


Die offiziellen Kehrichtsäcke und Klebemarken der Gemeinde Brittnau sind bei folgenden Verkaufsstellen erhältlich:

 

  • Bäckerei-Konditorei Waber AG, Strählgasse 6
  • Coop Supermarkt, Dorfstrasse 24
  • Finanzverwaltung, Gemeindehaus
  • Volg Zofingen, Luzernstrasse 58 (ohne Gebührenmarken)
Die Abfuhrdaten sind auf dem Abfallkalender ersichtlich.

Kontakt

Michael Eich, Natel 079 340 16 74
michael.eich@brittnau.ch

Abfallarten